Broermann, Peiner und der Asklepios Deal
Broermanns Kreislauf
Bernard Broermann bat uns 2010 über seinen Anwalt und den Leiter der Asklepios Konzernkommunikation die Berichterstattung zu unterlassen, man werde dann keine übliche Verschleppung der Ärztefehler von Frau K. betreiben. Da wir die vorsätzlichen Körperverletzungen des Dr. Arning und seiner Wandsbeker Kollegen jedoch weiter als solche anzeigen wird das wohl nichts!
Wir boten Herrn Broermann an, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Gutachterliche Expertisen
Das Anlagevermögen aller übrigen Tochtergesellschaften ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Darüber hinaus wurden durch Gutachten Unterschiede zwischen den Zeitwerten
und den Restbuchwerten des erworbenen Sachanlagevermögens der per 30. Juni 2005 erworbenen Tochtergesellschaften festgestellt. In Verrechnung mit den Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung und gemindert um planmäßige lineare
Abschreibungen wurden diese Wertansätze im Sachanlagevermögen ausgewiesen.
LBK Aufsichtsrat Stand: 31.10.2004
Jörg Dräger, Ph.D., Vorsitzender, Senator, Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung
Wolfgang Rose, stellvertretender Vorsitzender, Gewerkschaft ver.di
André Tegtmeier, Finanzbehörde
Dierk Cordes, Immobilienkaufmann
Margit Schlankardt, Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.,
Geschäftsführerin
Peter Lindlahr, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Prof. Dr. Bernhard Fleischer, Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin
Prof. Dr. Karl-Heinz Hölzer, Ärztlicher Direktor des UKE a. D.
Prof. Dr. Sonja Bischoff, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik
Werner Schulz, Vorstandsvorsitzender der HLB i. R.
Dr. Roland Wolf, LBK
Karl-Günther Mühlenpfordt, LBK
Angela Dickhöver-Döring, Marburger Bund
Angelika Woischwill, LBK
Hilke Stein, Gewerkschaft ver.di
Inge Kreffter, LBK
Katharina Ries-Heidtke, LBK
Kirsten Rautenstrauch, LBK


Beteiligungsbericht
Bei der Asklepios Hamburg GmbH (AKHH) handelt es sich weder um eine unmittelbare Beteiligung der FHH- die Anteile an der AKHH werden vom Hamburgischen Versorgungsfonds (HVF)) gehalten - noch mit einem Anteil von nur 25,1 % um eine Mehrheitsbeteiligung.
Angesichts des besonderen öffentlichen Interesses und einer bedeutsamen Sperrminorität wird weiterhin über dieses Unternehmen berichtet.
Asklepios und GE kooperieren für mehr Nachhaltigkeit
„Green Hospital“ lautet der Name eines umfassenden Kooperationsprojekts für mehr Nachhaltigkeit im deutschen Gesundheitswesen: Der Um- und Neubau der Asklepios Klinik Hamburg-Harburg wird „als erster Pilot in Europa vollständig unter ökologischen Gesichtspunkten geplant und gestaltet“
Hoffentlich gibt es keine Grüne Patientenversorgung!
Dr. med Strippenzieher (Spiegel)
Umtauschaktionen
IDW S1
Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht!
Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Deutschland) Gemäß Unternehmensbewertungsstandard IDW S1 ermittelt sich der Unternehmenswert beim Ertragswertverfahren durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Der Kapitalisierungszinssatz besteht aus einem Basiszinssatz einer Alternativanlage (quasi-risikofreie Kapitalmarktanlage) und es wird ein Risikozuschlag vorgenommen und persönliche Ertragsteuern werden berücksichtigt. Die persönlichen Ertragsteuern werden mit einem typisierten Zinssatz von 25 % (Abgeltungssteuer) angenommen.
Rechnungshof
2004
Die Finanzbehörde hat mit dem späteren Auftragnehmer über einen
längeren Zeitraum vor dem Beginn des eigentlichen Wettbewerbs
unzulässige Verhandlungen geführt und dadurch andere
Bewerber benachteiligt: Vermarktung LBK-Flächen.(Verstoß gegen § 2 Nr. 2 VOL/A bzw. § 4 Nr. 2 VOF)
2009
Bei der jährlich über 30 Mio. Euro umfassenden
Pauschalförderung der Krankenhäuser
für Investitionen verzichtet die Behörde auf
eine zumindest stichprobenartige eigene
Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung
der Mittel. Für die Prüfungen der
von den Krankenhausträgern beauftragten
Wirtschaftsprüfer macht sie keine ausreichenden
Vorgaben.
Die nach dem Hamburgischen Krankenhausgesetz
von 1991 vorgeschriebenen
Förderrichtlinien wurden bis heute nicht
erlassen.
Die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung
der Pauschalfördermittel wird gemäß § 29 HmbKHG in Verbindung
mit § 11 Pauschalförderverordnung (PauschVO) durch
die von den Krankenhausträgern beauftragten Wirtschaftsprüfer
im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse testiert. Diese Testate
legt die BSG als alleinigen Nachweis über die ordnungsgemäße
Verwendung der Fördermittel zugrunde.
Eine über die Testate der Wirtschaftsprüfer hinausgehende, zumindest
stichprobenweise eigene Prüfung durch die Behörde ist
vor dem Hintergrund der Feststellungen des Rechnungshofs zu
gegebenen, aber von der Behörde unbemerkt gebliebenen fehlerhaften
Mittelverwendungen jedoch sachlich geboten.
Die Auffassung der Behörde, wonach die Verwendungsnachweisprüfung
ausschließlich den Wirtschaftsprüfern obliegt, teilt
der Rechnungshof nicht. Die Behörde hat als mittelvergebende
Stelle die Letztverantwortung für die Prüfung der Mittelverwendung
und hat daher ein ordnungsgemäßes Verfahren sicherzustellen.
Sie muss sich durch geeignete Maßnahmen von der Eignung
des Verfahrens insgesamt und von der zweckentsprechenden
Durchführung ein Bild machen sowie Zweifeln an der Richtigkeit
einzelner Testate nachgehen.
Der Rechnungshof hat die BSG aufgefordert, von den Krankenhäusern
neben dem Testat auch Übersichten über die Verwendung
der Fördermittel zu verlangen und diese stichprobenartig zu
prüfen, um eine nicht zweckentsprechende Verwendung von Mitteln
zu erkennen und künftig zu verhindern.
Grund für die durch den Rechnungshof festgestellten Mängel in
den testierten Verwendungsnachweisen ist auch, dass die BSG
bislang keine Vorgaben zu Art und Umfang der Verwendungsnachweisprüfung
durch die Wirtschaftsprüfer sowie über die diesen
vorzulegenden Unterlagen gemacht hat.
Der Rechnungshof hat dies beanstandet und die Behörde aufgefordert,
entsprechende Regelungen zu erarbeiten.
§ 9 PauschVO erlaubt Krankenhäusern den selbst finanzierten
Vorgriff auf Fördermittel der nächsten Jahre, der aber das Dreifache
eines Jahresvolumens nicht überschreiten „sollte“.
Der Rechnungshof hat – teils erhebliche – Überschreitungen der
Soll-Maximalhöhe festgestellt, ohne dass dies durch die BSG jeweils
hinterfragt worden wäre. So betrugen beispielsweise im Jahr
2007 die getätigten Vorgriffe in zwei Fällen das Vierfache, in einem
Fall sogar das Sechzehnfache des Jahresfördervolumens. Eine
Regelung, wie in solchen Fällen zu verfahren ist, hat die Behörde
nicht vorgesehen.
Entlassungsmanagement
Gutachten zu "Bürgschaften"
..und "Liquiditätshilfen"
LBK
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 2005
743.051.351,52 €
Die HSH Verluste der Senats Investoren

Mit der Erklärung der Gesellschaft vom 10. Oktober 2005 über die Wahlrechtausübung gemäß § 3.4 des Beteiligungsvertrages vom 9. Dezember 2004 wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg die Altgesellschafter-Forderungen in Höhe von 299,4 Mio. € gegen die AKHH übernommen. Diesen stand in gleicher Höhe der Kaufpreis gegenüber der Hamburgischer Versorgungsfonds AöR, Hamburg (kurz „HVF“, vormals Landesbetrieb Krankenhäuser Immobilien – Anstalt des öffentlichen Rechts – Hamburg) gegenüber. Ein Teilbetrag in Höhe von 180,8 Mio. € wurde im Januar 2006 durch die AKHH mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft gezahlt (verkürzter Zahlungsweg).
Hamburgischer Versorgungsfonds und die fehlenden 772 HSH Millionen
Gesunde Schreckensbilanz
In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Betrag in Höhe von 118,6 Mio. € enthalten, der in Teilen EBITDA-abhängig und am frühesten der beiden folgenden Zeitpunkten zur Rückzahlung fällig ist: am 31. Dezember 2009, nicht jedoch vor dem Monatsletzten desjenigen Kalendermonats, in welchem von der AKHH mit ihren Kreditinstituten getroffene Vereinbarungen Ausschüttungen oder Darlehensbedienungen nicht länger entgegenstehen; bzw. am Monatsletzten desjenigen Kalendermonats, in welchem Anteile oder Wertpapiere an der AKHH, ihrer Rechtsnachfolgerin, der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (kurz „AKG“), oder einem mit der AKG verbundenen Unternehmen erstmals an einer Wertpapierbörse notiert werden.
Milliarden Geschäfte mit Zuschüssen
Der Buchungskreis LBK Hamburg Immobilien ist unterkapitalisiert und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 521,4 Mio. EUR aus. Es ist davon auszugehen, dass sich die bilanzielle Unterdeckung weiter fortsetzen wird.
Der Buchungskreis Versorgungsfonds weist ein Eigenkapital von 264,4 Mio. EUR aus. Als Folge der außerplanmäßigen Abschreibung im Berichtsjahr verringert sich das Eigenkapital um Mio. EUR 740,4.
Korruption auf allen Ebenen
Protest rund um den LBK-Verkauf
Der Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) ist begleitet von Protesten, Kritik, Vorwürfen und einem missachteten Volksentscheid.
- Als die Verkaufsabsichten des Senats bekannt wurden, startete die Initiative "Gesundheit ist keine Ware" ein Volksbegehren, das am 29. Februar 2004 zum Volksentscheid führte. 76,8 Prozent der Hamburger lehnten den Verkauf ab. Der Senat ignorierte den Volksentscheid. Im Dezember beschloss die Bürgerschaft den Verkauf des LBK, nachdem das Verfassungsgericht grünes Licht gegeben hatte. Dennoch blieb Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) im Kreuzfeuer der Kritik. Die Vorwürfe:
- Asklepios wurde bevorzugt, andere Mitbewerber wie Helios und das Unternehmen Rhön-Klinikum wurden ausgebootet, ihre Angebote schlechtgerechnet. Der LBK wurde Asklepios zu einem "Schleuderpreis" hinterhergeworfen (Jens Kerstan, GAL). Aus der Finanzbehörde hieß es zu den Vorwürfen nur: "Das Angebot von Asklepios war und ist das beste." Laut Senat wurde der LBK für 318 Millionen Euro verkauft. Die Angebote der Mitbewerber wurden vom Senat nicht veröffentlicht.
Mehr als Tausend LBK Bedienstete warten auch 5 Jahre nach dem LBK "Verkauf" noch auf zugesicherte Stellen im Dienste der Stadt! Kosten für den Hamburger Haushalt und den Steuerzahler 60 Mio. bis Dato!
Auf Stationen von LBK-Krankenhäusern wurde ein Flugblatt verteilt, das offensichtlich der politischen Unterstützung des Hamburger Finanzsenators Wolfgang Peiner (CDU) dient. Verantwortlich für die Verteilung: Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH, Zentrale Dienste Unternehmenskommunikation & Marketing
Chronologie des Elends
KPMG Gutachten (Wer sonst?)
ABZOCKE
Viele Krankenhausrechnungen sind zu hoch
Die Analysten der Lobbyisten und viele Bunte Seiten:
Georg Thieme Verlag KG
kma-online
steria-mummert consulting
Aufsichts Ängste
Aufsichts Ängste2 Falkenstein und White&Case
Gleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen
In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 17 des Gesetzes über den Hamburgischen Versorgungsfonds - Anstalt öffentlichen Rechts - (HVFG) vom 21. November 2006 (HmbGVBl I S. 557) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Asklepios Verein

Mails an Asklepios Konzernkommunikator Schmidt?
Umzug der Konzernzentrale Märchen
Schaut man auf andere "Asklepios Häuser" wird deutlich wo die Leitung zumindest im August 2010 immer noch sitzt!
2007
Als neue Firmenzentrale soll das Gebäude der ehemaligen Orthopädie des AK Barmbek – ein Bau aus dem Jahr 1913 – direkt neben dem Neubau des AK Barmbek dienen. Das Gebäude wird derzeit von der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (vormals LBK Hamburg GmbH) zur vollständigen Nutzung für ihre Geschäftsführung und die Zentralen Dienste aus- und umgebaut.
Eigentümer ist der Hamburgische Versorgungsfonds, Anstalt öffentlichen Rechts. Mit
Inkrafttreten des Gesetzes über den Hamburgischen Versorgungsfonds wurde die
Eigentümerin, die Anstalt öffentlichen Rechts Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
Immobilien (LBK Immobilien) umbenannt in den Hamburgischen Versorgungsfonds.
Dieser ist rechtsidentisch mit dem früheren LBK Immobilien. Im Oktober 2006 wurde für das Grundstück ein Erbbaurecht zugunsten der LBK Hamburg GmbH eingeräumt. Die LBK Hamburg GmbH hat für das Erbbaurecht ein Einmalentgelt in Höhe von 2 437 500 Euro gezahlt.
LBK bis Asklepios 2010 - Bilanzen Check

Aller Anfang..
Wersich stellt schon mal die Frage...
Beauftragung des Wirtschaftsprüfers durch den Aufsichtsrat.
Sacheinlagen
Die Asklepios-Kliniken GmbH (Asklepios) hat im Jahre 2001 die Mehrheit der GmbH-Anteile an der Gesellschaft erworben. Die Gesellschaft firmiert seitdem als Westklinikum Hamburg der DRK-Schwesternschaft Hamburg gGmbH.
Die Westklinikum gGmbH ist nach den steuerrechtlichen Vorschriften als gemeinnützige Gesellschaft anerkannt. Die FHH ist grundbuchlich eingetragene Eigentümerin des Grundstücks in Rissen, Flurstück 5084, mit einer Größe von insgesamt 141.319m2. Auf diesem Grundstück – mit Ausnahme einer Teilfläche von 3.835m2 – betreibt die Westklinikum gGmbH das Asklepios Westklinikum Hamburg.
In den Verträgen zur Teilprivatisierung des LBK Hamburg hat Asklepios sich u. a. verpflichtet, seine Geschäftsanteile an der Westklinikum gGmbH als Sacheinlage in die LBK Hamburg GmbH einzubringen.


Die Diskrepanzen bei den Abrechnungen und Bilanzen der Asklepios Gruppe sowie den von "städtischen Unternehmern" häufen sich je mehr man sichtet. Wie bei mehreren anderen Senats und HGV "Geschäften" ergeben sich Ungereimtheiten bei der Verwendung steuerlicher und öffentlicher Beihilfen die wir aufklären werden.
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