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Bilanzen veröffentlichen? Wir doch nicht!

 

Die Omertà der Finanzbehörde

hat das Verwaltungsgericht Hamburg jetzt per Urteil bestätigt!

Wie Betrug, Bilanzfälschung und Unterschlagung von Millionen an Steuergeldern zum Geschäftsgeheimnis öffentlicher Unternehmen wird!

Richtlinie 80/723/EWG
Artikel 1
Die Mitgliedstaaten gewährleisten unter den in dieser Richtlinie vorgesehenen Bedingungen die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den öffentlichen Unternehmen, indem sie offenlegen:
a) die unmittelbare Bereitstellung öffentlicher Mittel durch die öffentliche Hand für öffentliche Unternehmen;
b) die Bereitstellung öffentlicher Mittel durch die öffentliche Hand über öffentliche Unternehmen oder Finanzinstitute;
c) die tatsächliche Verwendung dieser öffentlichen Mittel.

 

 

Hochbahnopfer.de dankt dem Gericht ausdrücklich für das Bemühen sich in die komplizierte Materie einzuarbeiten.

Dank der gerichtsverwertbaren Angaben der Verantwortlichen der Finanzbehörde, insbesondere der Herren Freytag, Klemmt-Nissen können wir bei zukünftigen Strafanzeigen von der bewussten Vorsätzlichkeit der Handelnden Vorstände, Aufsichtsräte , Steuerprüfern sowie Finanzbeamten ausgehen.

Hier handelt es sich nicht um einige Edel-Füller die Abgeordnete bestellten, sondern um riesige Posten des Haushalts der Hansestadt!

 

 

Zusammenfassung

Da das Gericht im Urteil die Angaben der Behörde zugrunde legt, erfolgt daraus so etwas wie eine Eidesstattliche Versicherung des Wahrheitsgehaltes bezüglich der Angaben der Beteiligten die folgenden Inhalt hat:

Eine private Aktiengesellschaft Hochbahn AG nach deutschem und europäischem Recht, HGB, Aktiengesetz usw. angelegte Gesellschaft hat laut Auskunft der obersten Steuerbehörde der Hansestadt (Präses M. Freytag) die abgeführten Steuern, die kompletten Unkosten, wie jedes andere im Wettbewerb tätige Deutsche Unternehmen der Behörde überzeugend dargelegt, vom Vorstand / Aufsichtsrat der HGV GmbH (Aufsichtsratsvors. M. Freytag) beglaubigt und geprüft, vom Hochbahn AG Vorstand / Aufsichtsrat (Aufsichtsratsvors. M. Freytag ) ebenfalls beglaubigt und geprüft , von den Beamten der Finanzbehörde überprüft und für Rechtens befunden!

Einsicht in die geprüfte und mit der Konsolidierung von 30 Tochterunternehmen der Hochbahn AG veröffentlichten Bilanz kann das Gericht laut Auskunft der ja nun wirklich mehrfach vor Ort tätigen Finanzbehörde (Beteiligungsmanagement Finanzbehörde; der weisungsgebundene Staatsrat Klemmt-Nissen, der ebenfalls die HSH beaufsichtigt nach dem Rückzug von M. Freytag) aus der beim Bundesanzeiger veröffentlichten ordnungsgemäßen Bilanz (oder die "ausgewählten" Bilanz-Daten des Beteiligungsberichtes?) der privaten Aktiengesellschaft mit in der HGV Bilanz ausgewiesenen Minderheitsaktionären jederzeit einsehen! (Unserer Ansicht nach das Paradebeispiel, wie weit die Verstrickungen und kriminelle Energie der Beteiligten geht, um weitere Veruntreuungen und Unterschlagungen zu verschleiern: Die vorsätzliche betrügerische Falschbilanzierung man sei 100% Eigentümer um eine Veröffentlichung zu umgehen, während man in der Eigenen HGV Bilanz "Gewinne" für Minderheitsaktionäre ausweist!
Natürlich ist dies immer noch als Kleinkriminalität zu betrachten Angesichts der von der Finanzbehörde "ordnungsgemäß Abgerechneten und geprüften" Verlustzuweisungen von 60 Mio. jährlich die in der HGV Bilanz als Einnahmen verbucht werden, deren tatsächliche Abführung an das Privatunternehmen Hochbahn AG zum Zwecke der Verwendung für den Hamburger Nahverkehr ohne Betriebs- oder Ortsfremde Aufwendungen nirgendwo in einer der Bilanzen seit 2003 auftauchen. Der Verdacht der Unterschlagung und Veruntreuung von Steuergeldern durch den Kreis der Beteiligten scheint nirgends offensichtlicher!)

Die von der Finanzbehörde nach gründlicher Prüfung des Jahresabschlusses des Privat- Unternehmens HGV GmbH nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und des Lageberichtes unter Einbeziehung der Buchführung sowie ggf. die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes sowie die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entnommenen 150 Mio. Steuermittel jährlich aus dem Hamburger Haushalt für die von der Hochbahn AG explizit ausgewiesenen zweckgebundenen Verluste für den Hamburger öffentlichen Nahverkehr im 50 km Umkreis wurden nur für Verkehrsleistungen und nicht für andere Geschäfte der Hochbahn AG oder deren Tochterunternehmen verwendet! Fremdbeteiligungen von z.B. Siemens oder Babcock Brown werden umfassen konsolidiert und z.B. in der Eigenversicherung voll an den Kosten beteiligt(Was rein rechtlich gar nicht geht?)!
Das umsatzsteuerliche Organ der HGV hat die volle Besteuerung des Gesamtkonzerns erledigt?
Die von Susat & Partner oHG nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung festgestellten Konzernabschlüsse nach Bilanzrecht wurden von der Finanzbehörde vollumfänglich als korrekt anerkannt!
Die Gewerbesteuer wurde von der juristischen Person im Handelsregister als Hochbahn Aktiengesellschaft eingetragen vollumfänglich entrichtet, Steuerbefreiungen die unlauteren Wettbewerb und einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen hat es nie gegeben! Die Unterlagen kann die Finanzbehörde ausweisen!

Geschäftstätigkeiten der Hochbahn AG außerhalb Hamburgs oder Betriebsfremde (den öffentlichen Personen Nahverkehr nicht betreffende Geschäftsfelder) Kreditaufnahmen sowie deren Besicherung, Bankendienstleistungen, werden aus Anderen, der Finanzbehörde bekannten Quellen finanziert ohne jegliche Verwendung zweckgebundener Landes- oder Bundesmittel!

Sämtliche Versicherungs-Schäden der Hochbahn AG werden aus dem laufenden Geschäftsetat der Hochbahn als Eigenversicherer nach deutschem und europäischem Versicherungsrecht beglichen und nicht über z.B. die HDN Haftpflg. Dt. Nahverk.- u. Vers.aus Steuermitteln abgerechnet. Gesamt-Schadensquoten der Eigenversicherung sowie deren Aufwand sind der Finanzbehörde bekannt.(Seltsam das die Staatsanwaltschaft Hamburg dann unsere Klage wegen Versicherungsbetruges gegen die Hochbahn nicht zulässt! Denn entweder die Finanzbehörde Hamburg oder die Hochbahn und die Bafin haben hier eindeutig falsche Aussagen getätigt!)

Eingesetzte nicht weisungsgebundene Vorstände der Aktiengesellschaften, GmbHs, GmbH & Co. KGs, GbR, gGmbH, AöRs haben die nach HGB sowie Aktiengesetz bestimmte Führung und Vertretung der Unternehmen sowie Haftungs- und Sorgfaltspflichten, die Aufsichtsräte üben lediglich die nach deutschem Recht zulässige Aufsicht über den Vorstand aus und bestellen die Wirtschaftsprüfer!

Die beglaubigte Rechtmäßigkeit wird durch die Finanzbehörde gerichtsfest bestätigt, zum Schutz des Privaten im Wettbewerb befindlichen und von der Finanzbehörde korrekt besteuerten Unternehmens Hochbahn Aktiengesellschaft jedoch nicht veröffentlicht!

Angesichts der unserer Ansicht nach nicht gerade glaubwürdigen Ausführungen der Finanzbehörde müssen die Deals der "Alleinverantwortlichen" Vorstände des Privaten Unternehmens HGV mit öffentlichem Vermögen zumindest in den Primo/ Alstria /HSH sowie den Finanzfonds HSH AöR! Skandale wie Rege oder den Baubehörden-Verkauf beiseite gelassen, sind die Schutzbehauptungen zugunsten z.B. Peiner, Freytag, Klemmt-Nissen und Heller (alle zufällig ebenfalls HSH "Anteilseigner") etwas dürftig!

HGV Bilanz zur Wettbewerbsverzerrung durch "Private HGV Unternehmen"
Steuerliche Risiken bestehen sowohl infolge der in 2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform als auch des Jahressteuergesetzes 2009, mit dem der sogenannte steuerliche Querverbund erstmals gesetzlich kodifiziert wurde:
Aufgrund der erstmaligen gesetzlichen Regelung des steuerlichen Querverbunds ist damit zu rechnen, dass dadurch bisher weitreichend genutzte steuerliche Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten, insbesondere aus dem Verkehrsbereich, mit Gewinnen anderer Gesellschaften zukünftig eingeengt werden. Die derzeit nicht quantifizierbaren Folgen für die HGV hängen u.a. von der konkreten Ausgestaltung eines in Vorbereitung befindlichen Anwendungserlasses der Steuerverwaltung zur neuen Rechtslage ab.

Die Beteiligten Abteilung 3 Mitarbeiter (Finanzbehörde Hamburg), BSU Mitarbeiter, verantwortliche Vorstände und Wirtschaftsprüfer sowie die "bestätigenden" Aufsichtsräte müssen endlich politische Gefälligkeiten und Straftaten, wie die nach unseren Unterlagen eindeutige vorsätzliche Bilanzfälschung voneinander abkoppeln, der Begriff der Vorsätzlichkeit durchzieht alle Handlungen. Der entstandene Schaden an der Hansestadt und der Betrug an Kunden des HVV muss konsequent strafrechtlich verfolgt werden, in einer Demokratie muss unabhängig von Partei oder Stand der Beklagten eine funktionierende Rechtssprechung tätig werden!

 

"Da haben wir wohl gut gerechnet!"

Schwarzes Steuergeldloch Beiteiligungsverwaltung? 

Auf die Frage nach der hellseherischen Fähigkeit der Finanzbehörde, im Jahre 2004 die exakten Verluste von 2008 vorherzusagen antwortete der Vertreter vor dem Gericht und Zeugen; "Da haben wir wohl gut gerechnet!"
Das soll nun die Justiz entscheiden, denn das sich die Beteiligten der Finanzbehörde, der HGV, Hochbahn, Benex sowie der Prüfer von Susat & Partner der Bilanzfälschung sowie der Veruntreuung schuldig machten soll nun die Staatsanwaltschaft klären. Wie des öfteren von den Beteiligten und Gerichten angeführt handelt es sich hier um "Privatbetriebe" sowie "Privatunternehmer" die nach unseren Unterlagen strafbare Handlungen tätigten. Daher muss eine Strafverfolgung auch keine Rücksicht auf die sonstigen Mandate dieser Verdächtigen beachten. Besonderes Augenmerk auf Legalität muss auch bei sogenannten Beherrschungs- Gewinnabführungsverträge und Verlustübernahmen durch Haushalts- und zweckgebundene Bundes- und Landesbeihilfen gelegt werden, besonders bei "verbundenen" Unternehmen da mehrere Hochbahn Tochterfirmen direkt in der HGV bilanziert wurden, für die Hochbahn jedoch keine einzelne Bilanz veröffentlicht wird. Der Verdacht der Untreue und unrichtigen Darstellung der Betriebszahlen nimmt besonders bei den Crossborder Geschäften deutlich Gestalt an, hier wurden mit zweckgebundenen Mitteln erworbene ÖPNV Eigentümer der Hansestadt veräußert, die Gewinne jedoch nie dem öffentlichen Nahverkehr zugerechnet!
Und immer wieder die Frage warum trotz massiver "Verluste" der Hochbahn Gewinne für Aktionäre ausgewiesen werden.
Das man die exakt vorhergesagten Verluste bilanziert obwohl die Benex mal voll konsolidiert, mal aus der Bilanz der Hochbahn heraus genommen wird, das die HVV sowie die Hochbahn von jährlichen Gewinnzuwächsen berichten, teils in Höhe von mehreren hundert Millionen, dies aber nicht in den Bilanzen ausweisen, macht eins deutlich; Hier haben sich einige Wirtschaftskriminelle schwer verrechnet! Dies scheint unserer Meinung nach nur die Spitze des Eisbergs zu sein...
Die Geschädigten dieses anscheinend vorsätzlichen fortgesetzten Betruges zur Erlangung der zweckgebundenen Verlustausgleiche (und deren nicht zweckgebundene Verwendung) sind die Steuerzahler sowie die Kunden der Hochbahn und des HVV. Nach oberflächlichem Vergleich wurde die wahre Unternehmensdarstellung in mehereren Jahren massiv unrichtig dargestellt um Hunderte von Millionen für "Zielbilder" der Täter zu veruntreuen.

 

Über 250 Mio. Beihilfen für HHs ÖPNV

HVV-Preiserhöhung- so teuer werden die Fahrscheine
"Die Mehreinnahmen, nach Abendblatt-Informationen dürften diese bei rund 13,5 Millionen Euro in 2009 liegen, sollen die Kostendeckung der Verkehrsunternehmen ermöglichen!"
Einnahmen aus Fahrtkosten von über einer halben Milliarde Euro, wie errechnen sich die Enormen, von Ihnen (bzw, Ihrem Staatsrat Dr. Stephan Hugo Winters HVV) bilanzierten "Nahverkehrs" Verluste zu Lasten der Steuerzahler und des Hamburger Haushalts, über die selbst die Finanzbehörde anscheinend keine konkreten Daten vorliegen hat, Frau Hajduk? Wie war das noch in 2001?
Weil über 250 Mio. nicht langen, nehmen die ÖPNV Betreiber der Stadt noch einen vom Steuerzahler besicherten 60 Mio. Kredit auf damit der Hamburger Nahverkehr 38 Loks für Bayern kaufen kann!
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Hamburgs Regierung hatte vergangene Woche ein historisches Sparpaket in Höhe von 1,15 Milliarden Euro verkündet: steigende Gebühren für Kitas, Preiszuschlag für HVV-Tickets weniger Lehrer an Gymnasien usw.
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14 Tage Gedenkfrist

Gab das Verwaltungsgericht nun der Finanzbehörde, uns die im Haushalt ausgewiesene zweckgebundene Mittelverwendung für den ÖPNV Hamburg nachzuweisen!
Absolutes Highlight: Auf die Frage ob es der Behörde möglich wäre die Nachweise der Verluste darzulegen antwortete der Behördensprecher. "Da muss ich erst mal nachschauen!"
HALLO!? Die Verluste weist die Behörde jedes Jahr im Haushaltsbericht der Hansestadt aus, sind diese "Verluste" womöglich aus der Luft gegriffen?

Gerichtsverwertbar erklärte ein Sprecher der Finanzbehörde:

"die HGV besitz keine Unternehmungen nach LHO!"

"die Hochbahn sei Eigenversicherer, alle Schäden werden durch das "Unternehmen" beglichen, ohne zuhilfenahme Dritter!"

"die HGV Unternehmen unterliegen der Besteuerung wie jedes andere Unternehmen im Wettbewerb!

Immer wieder interessant das die "Privatunternehmen" HGV / Hochbahn als Interessen Vertreter einen von der Stadt bezahlten Mitarbeiter der anscheinend umfassend mit den Geschäften der "Privatunternehmen" vertrauten Sprecher der Hamburger Finanzbehörde bestellen. Dieser entscheidet dann wohl auch was die Privatunternehmen offenlegen möchten!
Zumindest die AGs der Hansestadt stellen durch Ihre Führungsstruktur einen eklatanten Verstoss gegen mehrere Gesetze dar, aus unserer Sicht eindeutige Scheinfirmen um politischen Vertretern Zugriff auf vom Steuerzahler finanziertes Wagniskapital zu erhalten!

Strafanträge oder Offenlegung?

Was ist wichtiger in Hamburg? Der Schutz der "Privatbetriebe" Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburger Gesellschaft für Vermögensverwaltung samt über 300 "Tochterunternehmen" oder die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Steuerzahler und HVV Kunden!
Wir werden es erfahren am....

 

Einladung an Steurzahler und HVV Benutzer 

Informationsfreiheitsday?

140 Millionen Steuergeldverbleib, keine Bedeutung 

Am 10.10.2009 informierten wir das Verwaltungsgericht über die Missstände der im Hamburger Haushalt durch die Finanzbehörde ausgewiesenen Verluste des Hamburger ÖPNV im Umkreis von 50 Kilometern. Die schlüssige Fortsetzung dieser Missstände in den Bilanzen der HGV/Hochbahn/Babcock Brown/Benex und div. Tochterunternehmen. Bilanzierte Minimumverluste von 140 Millionen Euro zu Lasten der Steuerzahler des Landes und Bundes(ohne EU Subventionen an betroffene Unternehmen).
Dividenden Ausschüttungen nach Konsolidierung der Verluste usw. (s. Unten)
Wir betonten ausdrücklich die Forderung, die Beklagte möge den Nachweis über jeden Cent ausgewiesener Steuermittel ohne die üblichen Ausreden der Finanzbehörde des HGV/ Hochbahn Vorstands oder Aufsichtsratsvorsitzenden und baten darum falls es festgestellte Straftatbestände gäbe, diese an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.
Der Hinweis auf "Privatunternehmen" kann sich ausdrücklich nur auf Unternehmen beziehen die ohne jegliches treuhänderisch verwaltetes Steuervermögen auskommen, etwas das bei keinem HGV "Unternehmen" der Fall ist!

Der Präsident

"Global Player" Günther Elste 

des VDV und Hochbahn Chef Günther Elste:
Hochbahn will jedes Jahr Preise erhöhen!
"Eines muss der Politik und dem Senat klar sein. Immer mehr Fahrgäste, machen ein immer größeres Verkehrsangebot notwendig, und das verursacht nun einmal Kosten"

Verkehrsangebote wie Wohnungsvermietung, Weltweite Mittelstands IT, Gebäudesanierung, Airport Catering Fahrzeuge, Forschung und Technik usw. usw. Was der Bürger so alles braucht um preiswert mit dem HVV von A nach B in der Hansestadt zu kommen! (mehr)

Business as usual

Hellseher 2006

Einzelplan BSU 2007/2008

Gestern Vormittag vor einem Jahr

Blind und Taub durch den Senat? 

hatten wir irgendwie Klage auf Informationen zum Verbleib von nachzuweisenden Steuermitteln des Bundes gestellt. Knapp ein Jahr später hat das Landgericht die Akte -durchgesehen- und uns nun informiert es verstehe den Antrag so:

-ob in den Jahren 2003 - 2007 ÖPNV Gelder aus dem HH Haushalt an die Hochbahn geflossen seien!?

- wenn ja - für welche Zwecke diese Gelder verwendet wurden!?


-erste Nachforschungen bei "Verbundenen Kunden" der HGV, Hochbahn, Benex, den Länderregierungen in Schleswig Holstein und Niedersachsen, belegen das der Schaden für Benutzer des ÖPNV sowie den Steuerzahler durch das absichtliche Abzweigen von Zweck bestimmten Bundesmitteln sowie "Verlustübernahmen" der Länder und Kommunen viel höher als angenommem ist! (Dank an die neuen Unterstützer für die Recherchen!)

Angesichts der HSH, Hapag, LBK und Immo Geschäften empfehlen wir dem HGV Vorstand Dr. Reuß, Dr. Rainer Klemmt-Nissen und Herrn Greve die Bereitschaft zur Mitwirkung ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht sowie der zuletzt veröffentlichte verkürzte Abschluss und der zugehörige Zwischenlagebericht eines Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entsprechen. Einfach hier melden!

Die Steuerung der öffentlichen Unternehmen erfolgt nach dem vom Senat beschlossenen "Verantwortungsmodell"!
Danach obliegt die fachliche und finanzwirtschaftliche Steuerung primär der jeweils zuständigen Fachbehörde!
Angesichts massiver Verfehlungen sind wir überzeugt das der Begriff Verantwortung durch den Begriff persönliche Haftung ersetzt werden muss!

Freytags und Gedaschkos HGV Bilanz

Wirtschaftsprüfer W.Peiners Susat und Partner 

Gewinne aus Verlusten?
Der Steuerzahler zahlt das gern!

Informationsfreiheit?

Explizit geht es um den Nachweis der im Hamburger Haushalt ausgewiesenen Verluste der HHA für Verkehrsleistungen des HVV, Ausbildungsverkehre sowie Mittel des Bundes gem. § 8 RegG!

Die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen Beihilfen zum öffentlichen Nahverkehr nach Zuweisungen des Bundes gem. § 8 RegG sind eindeutig Zweckgebunden und daher nachzuweisen! Verluste der HHA für HVV Verkehrsleistungen (explizit ÖPNV) werden im Hamburger Haushalt ausgewiesen, sind daher wie die Ausgleichszahlungen zum Ausbildungsverkehr ebenfalls Transparent offenzulegen um eine korrekte Nutzung der klar definierten Beihilfen für Hamburgs ÖPNV nachzuweisen!
Die Finanzbehörde Hamburg möge offen legen auf welche Konten das Geld überwiesen wurde!
Die Finanzbehörde Hamburg, die verantwortlichen Senatoren, Staatsräte, Vorstände, Aufsichtsräte der Unternehmen HGV, Hochbahn möchten die in der Bilanz der HGV ausgewiesene Anmerkung, die HGV übernähme die Verluste des Teilkonzerns Hochbahn (deren Summe im HH Haushalt dann als Buchung auftaucht) und den Verbleib, sowie Nutzung der Mittel in Hamburg nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung offenlegen!
Der Teilkonzern Hochbahn möge eine Aufstellung der Nahverkehrs „Verluste“ darlegen, hier insbesondere die Abtrennung zwischen öffentlichem Nahverkehr sowie Großprojekten in verschiedenen Bundesländern, bereits vom Steuerzahler bezahlte und an amerikanische Investoren verkaufte Teile der Hochbahn, Tochterfirmen und Beteiligungen (z.B. Hanseatische Siedlungs-Gesellschaft mbH, BSL Management, Hanse Com, hySOLUTIONS GmbH, TEREGGmbH, Benex (hier insbesondere eine von der Hochbahn vertraglich gesicherte Dividende für Babcock-Brown die sich an den nicht vorhandenen ÖPNV Gewinnen orientiert), sowie Tochterfirma HNB mit Tochterfirma Stadtverkehr Lübeck GmbH (S.60, 74 ÖPNV Beihilfen 2006) (Bilanz des Herrn Nibbe weist keinerlei Beteiligungsverhältnisse der Benex noch ÖPNV Beihilfen aus!), NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH, VBR-Verkehrsbetriebe, agilis Verkehrsgesellschaft mbH, die Anmietung (Rückmietung) von Fremdimmobilien z.B. der Immobilie Steinstr. 5-7 der Alstria Office REIT AG mit einer Laufzeit von 20 Jahren aus Oktober 2008, an US Investoren verkaufte und mit über 30 Jahre Kredit belastete Teile der Hochbahn !) die nichts mit dem Hamburger Nahverkehr zu tun haben!
Die Finanzbehörde möchte transparent nachweisen das weder Hochbahn, Benex oder Hansecom (Siemens) pauschal als Landesbetrieb von der Umsatzsteuer befreit wurden!
Die Verantwortlichen der BSU / HVV möchten nachweisen warum es Ihnen möglich war 2 Tochterunternehmen der Hochbahn AG im Verlustausgleich der HVV aufzuführen, jedoch die Vollkonsolidierung und Verluste der Hochbahn in 9 Bundesländern als HVV Verluste deklarierten!

Freytags Finanzbehörde

Ahnungslos? 

Aktionärs Steuer(gelder)?

HGV / Hochbahn möchten offenlegen ob und nach welchen Gesetz-Vorschriften die Gewinne der Minderheitsaktionäre der Hochbahn AG nach der Vollkonsolidierung aller ÖPNV Beihilfen oder z.B. U4 Millionen sowie EU Beihilfen vergütet wurden! Tatsache ist das der "Teilkonzern Hochbahn" samt Minderheitsaktionäre einen Verlustvortrag vor Beihilfen von mindestens 139.900.000 Euro pro Jahr nach dem "Susat Prinzip" bilanziert! Abgesegnet vom Aufsichtsrat unter Freytag!
Minimum"Verlustausgleichszahlungen" von Finanzsenator Freytag an HGV/ Hochbahn in eben dieser Höhe(ohne EU Beihilfen oder Sonderzahlungen), bilanziert im Hamburger Haushalt!
Mehrheitsaktionär Steuerzahler der Hansestadt bilanziert durch die HGV unter Aufsichtsratsvorsitzendem Freytag, mindestens 60.000.000 Euro Hochbahn Verluste! Eine gleichzeitige "Gewinnausschüttung" an die Minderheitsaktionäre schliesst sich in dieser Bilanz aus, wird jedoch ausgewiesen? Hallo???
Wesentlicher krasser fällt der Verdacht natürlich im Fall HHLA aus, da die HGV komplette Subventionen der Stadt, des Bundes sowie der EU einfach "konsolidiert" um danach Gewinnausschüttungen vorzunehmen.
Der Anfangsverdacht des schweren vorsätzlichen Subventionsbetrugs sowie vorsätzlicher Bilanzfälschung ist unserer Ansicht nach gegeben!

Der Steuerzahler und der HVV Nutzer sollte sich überlegen wieviel Ihm die Nebengeschäfte der Herren Elste, Freytag und Senatoren sowie etlicher Vorstände von Tochterunternehmen und beteiligter Investoren wert sind, schließlich zahlt er Sie über jede Fahrpreiserhöhung und Beihilfe mit! Das die Hochbahn nicht mehr als öffentlicher Nahverkehr zu bezeichnen ist kann jedenfalls nicht bestritten werden! Das Gelder des Bundes und des Landes hier als ÖPNV Beihilfen beiseite gebracht wurden sieht selbst ein Blinder!
Wie aus den Bilanzen der HGV ersichtlich wurden Jahresfehlbeträge des Teilkonzerns nach Übernahme des Verlusts der HOCHBAHN (Gesamt oder für Hamburg spezifisch?) der HGV gut geschrieben. Diese Art der „Verrechnung“ ist nicht erlaubt, daher möge die Finanzbehörde den Nachweis darüber erbringen warum Sie es trotzdem zugelassen bzw. die Mittel überhaupt freigegeben hat!
Nach Angaben des "Hochbahn-Konzerns" ist dieser in insgesamt 9 Bundesländern tätig(Bei der HOCHBAHN war die Investitionstätigkeit 2006 in Höhe von 29,7 Mio. € durch Fahrzeugbeschaffungen für außerhamburgische Verkehre geprägt. )! Der HGV/Hochbahn -Konzern möge darlegen ob in diesen Bundesländern Mittel des Bundes gem. § 8 RegG oder "Verlustübernahmen" der Länder / Kommunen an Tochterunternehmen sowie Mitinvestoren geflossen sind, in welcher Höhe, wozu sie verwendet wurden und warum diese Mittel nicht im Konzernabschluss erwähnt werden!

Sollte die Beantragung von Beihilfen gem. §8 RegG zum öffentlichen Nahverkehr sowie der Verluste aus HVV Verkehrsleistungen für den Gesamtbetrieb Hochbahn seit 2003 erfolgt sein wäre dies eine vorsätzliche Belastung für den Bundessteuerzahler in Höhe der beantragten Mittel, sowie der Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs HH die weder in den Genuß der gezahlten Beihilfen kommen, sondern über den teuersten Nahverkehr Deutschlands die Expansionspläne von politischen Wirtschaftern mit eigenen (noch zu untersuchenden)Interessen, hier insbesondere die Hochbahn/Benex, sowie deren Vergabepraxis an Unternehmen der dem Senat nahe stehenden Kühne Gruppe sowie der an Hochbahn Tochterunternehmen beteiligten Siemens AG (deren Zusammenarbeit mit der HSH bei Desertec)und Babcock & Brown Public Partnerships oder HSH Aufkäufe tragen. Die Verantwortlichen des Senats, HGV, Hochbahn, HVV, Finanzbehörde, BSU möchten wirtschaftliches und nachvollziehbares Handeln mit Steuermitteln, sowie eine irgendwie geartete Korruption Prävention nachweisen!
Je weiter man den Spuren des Steuergeldes folgt um so deutlicher wird das dies langsam kein Fall mehr für das Verwaltungsgericht ist.
Die Klage auf Informationsfreiheit war von uns bewusst gewählt worden, da in der größten Wirtschaftskrise seit bestehen der Bundesrepublik das Vertrauen des Bürgers in die politischen Entscheider und Verwalter von Steuergeldern nicht weiter beschädigt werden sollte!
Senatoren, hohe Beamte, Vorstände und Aufsichtsräte von öffentlichen Unternehmen sollten die Gelegenheit bekommen nachgewiesene Zweifel auszuräumen, woran Sie anscheinend nicht im geringsten interessiert sind! Momentan lassen wir die betroffenen Paragraphen des Strafrechts prüfen um Strafantrag gegen die Beteiligten zu stellen, warten jedoch ab, ob das Verwaltungsgericht Gründe sieht, von sich aus die Staatsanwaltschaft zu bemühen! Der desolate Zustand des Hamburger Haushalts darf nicht weiter verschlechtert werden durch diese "ehrenwerten" Damen und Herren!
Branche: Transport
ISIN: DE0008247008
WKN: 824700
Index: General Standard
Börsen: Niedersächsische Börse zu Hannover / Amtlicher Markt
Berliner Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Bayerische Börse / Amtlicher Markt
Hamburger Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt

Eigenversicherer HGV/Hochbahn

Abteilung 3 Nebel

Ausschluss und weiterer Klärungsbedarf
Wenigsten hat die Finanzbehörde eine eindeutige und Gerichtsverwertbare Erklärung abgegeben das keinerlei Versicherungs relevante Schadensfälle des HGV/Hochbahn-Konzerns aus einer kommunalen Rückversicherung, einem Verband wie der GVV-Kommunal oder einer anderen Quelle zu Lasten des Hamburger Haushalts bezahlt werden oder wurden.

Konkludent gehen wir davon aus, dass der "Eigenversicherer" Hochbahn zur Vermeidung von Berechnungsfehlern zu Lasten einzelner Verkehre die nach Ländern, Kommunen, sowie SPNV, ÖPNV Vorschriften getrennte Abrechnung von Versicherungsschäden sowie Rückstellungen vornimmt, und diese auch nachweisen kann!

Etwas unklar ist warum diese Eigenversicherungs-Schäden, sowie Besicherungs Rückstellungen (immerhin für 9 Bundesländer, Tausende von Bussen, Bahnen, Schiffen und Mitarbeiter, Millionen an Fahrgästen) dann nicht in den Bilanzen der HGV/Hochbahn/Tochterunternehmen und Beteiligungen auftauchen!

Passiert ein Unfall z.B. in einem Metronom Fahrzeug, wie werden die Eigenversicherungs-Anteile der Unternehmen aufgeschlüsselt? Bei einem Unglück mit einem Benex Fahrzeug z.B. stellt sich die Frage ob Investor Babcock Brown auch Eigenversicherer ist und Anteilig mit 49% haftet oder die Schäden vom Hochbahn Konzern als Eigenversicherer mitgetragen werden usw. usw.
Das Ergebnis einer solchen "Hoffentlich gehts gut" Risikovorsorge mit unbegrenzter Haftung (Enschede) trägt in jedem Fall der Eigentümer (Steuerzahler), sollten beteiligte Investoren allerdings ausgeschlossen sein ist von vorsätzlichem Betrug auszugehen! Die Risiko Bereitschaft von angestellten "Unternehmern" sowie verantwortlichen Politikern mit öffentlichen Betrieben muss hier gründlich hinterfragt werden!

Wie der Fall Jasper zeigt, wissen Hochbahn/Tochterunternehmen/Behörden erschreckenderweise anscheinend selber nicht wer nun der Versicherer ist, oder möchten tatsächliches Unvermögen zu Lasten der Geschädigten verschleiern!

Da dieser Punkt neben dem vorsätzlichen Versicherungsbetrug auch eine unrichtige Unternehmensdarstellung der HGV GmbH / Hochbahn AG darstellen würde verlangen wir von den Verantwortlichen der Finanzbehörde Freytag, Prange, der HGV GmbH Heino Greve, Dr. Andreas Reuß, der Hochbahn AG Günther Elste, Ulrich Sieg, Ulrike Riedel die eidesstattliche Versicherung das Schäden der Unternehmen nicht von Dritten oder dem Steuerzahler beglichen wurden!

Die Staatsanwaltschaft Hamburg muss sich erneut fragen lassen warum Sie eine angezeigte vorsätzliche Körperverletzung sowie einen Versicherungsbetrug nicht verfolgt, da eindeutig konfliktierende Angaben zwischen der Hochbahn sowie der Finanzbehörde über den Versicherungsträger den Anfangsverdacht bestätigen!

Hintergrund: Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt, durch die Staatsanwaltschaft Hamburg, um den nachgewiesenen Versicherungsbetrug durch mehrfache Falschangaben zum Versicherer zu unterdrücken! Zum Fall des vorsätzlichen Versicherungsbetruges sind definitiv auch einige Mitarbeiter der Hamburger Finanzbehörde vorzuladen!

Angaben über eine Aufgliederung der über 2 Mio. den Hamburger Haushalt belastenden Haftpflichtschäden(und welche Behörden und öffentliche Unternehmen diese verursachten, die "private" Hochbahn AG als "Eigenversicherer" den die Bafin nicht kennt und die keinerlei Schäden bilanziert augenommen) verweigert das Versicherungsmanagement der Finanzbehörde seit Monaten beharrlich!
siehe:

Nur Feuerwehr und Senats Crashpiloten?

 

Haushalt Einzelplan 91 

 

Zensbeustula?

Immer wenn es um die Ver(sch)wendung von Steuermitteln in Bund- und Ländern geht haben die Verantwortlichen "rechtsstaatliche" Zensur-Balken vor dem Mund!

Keine Kompromisse

bei der bewussten vorsätzlichen Veruntreuung Zweck bestimmter Steuermittel!
Wir fordern einen transparenten Nachweis der Verwendung eines jeden Euros in der durch politische und wirtschaftliche Deregulierung verursachten größten Krise seit WW2! Erfolgt dies nicht muss gegen die Handelnden (und nicht gegen die aus Steuergeldern bestehenden Unternehmen) Strafanzeige gestellt werden!

Das Abrechnungs "System"

Immer deutlicher zeichnet sich ab, das innerhalb der HGV / Hochbahn, sowie deren Tochterunternehmen, wie auch bei Forderungen gegenüber der Stadt, eindeutig überhöhte oder ungeprüfte Abrechnungen oder "Verrechnungen" zu Lasten der Steuerzahler ausfielen. Im Mittelpunkt stehen hier die verantwortlichen Vorstände der einzelnen "Privatbetriebe" sowie deren Kontrolle durch übergeordnete Unternehmen, den einzelnen Aufsichtsräten der Privatbetriebe, die sich in übergeordneter Form dann wiederum selbst kontrollieren bzw. intern Rechnungen stellen, der allgemeinen Aufsicht der HGV durch die Verantwortlichen der Finanzbehörde denen wiederum die Aufsicht der HGV unterliegt! Die Mehrfach Angaben von Einzelrechnungen und deren Verbuchung, bilanzierung, oder ausweisung (als Verluste, Sonderzahlungen, Zins-"Verluste", etc.) gegenüber dem städtischen Haushalt! Ein System das gerade dazu einlädt Beträge aus der Kasse zu entnehmen!

Mehrfach wurden wir gefragt ob dies nicht eher ein Fall für die Bürgerschaft wäre!
Diese Lösung verneinen wir ausdrücklich da die Bürgerschaft von uns mehrfach informiert wurde, einzelne Abgeordnete der Bürgerschaft sowie des Senats durchaus dem Verdächtigenkreis angehören (
wir auch auf eine politische Aufklärung ala HSH getrost verzichten können)!
Straftaten gegen bestehende Gesetze von Vorständen, Aufsichtsräten, hohen Beamten der Behörden, Wirtschaftsprüfern als "Politikum" abzutun werden wir diesmal konsequent ausschliessen, dies ist eindeutig ein Fall für die "unabhängige Justiz" und Strafverfolgung! Die einzige Forderung die wir an die Politik noch haben ist die Aufhebung der Immunität wenn der Nachweis einer Straftat besteht!


Aussage der HGV
Im Rahmen des sog. Kommunalen Querverbundes dürfen Gewinne aus Versorgungs- und Hafenbetrieben (HWW, FHG/FHK, HHLA) mit Verlusten insbesondere der öffentlichen Verkehrsbetriebe (HOCHBAHN, VHH, HADAG) verrechnet werden, so dass die Gewinne im Rahmen der Verrechnungsmöglichkeiten nicht der Ertragsbesteuerung unterliegen.

Wie schon die "Begrifflichkeit Kommunal" besagt gilt das ganze, wenn überhaupt, für Kommunale Träger (Zweckgebundene Mittel ausgenommen)! Eine dementsprechende Ausnahmeregelung für die Global Player und überregional Tätige HGV sowie Tochterunternehmen mit Fremdbeteiligung (oder die Einbeziehung dieser Regelung für internationale Investoren) gab es nie! Etwas das sämtlichen Beteiligten (besonders den Mittätern bei der Finanzbehörde) vollkommen bewusst war, jedoch trotzdem bewusst missachtet wurde, zum Nachteil der Steuerzahler sowie der Wettbewerber am "Freien Markt!"

Verfassungswidrigkeit der Quersubventionierung
Verfassungswidrigkeit von Nichtanwendungserlassen im Allgemeinen

Hälfte des Gewinns ÖPNV Steuermittel?

Insgesamt ist die HOCHBAHN an über 30 Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt, in Hamburg u. a. an den Schiffsbetrieben ATG Alster-Touristik GmbH und HADAG Seetouristik und Fährdienst AG sowie der FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH, die das Fuhrparkmanagement für die Muttergesellschaft durchführt und darüber hinaus Spezialfahrzeuge für den Airportbereich entwickelt und produziert. Bei der hySOLUTIONS GmbH - der Gesellschaft zur Förderung von Anwendungen der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien in Hamburg - ist die HOCHBAHN Hauptgesellschafterin.
Die Umsatzerlöse des HOCHBAHN-Teilkonzerns, in den acht Tochtergesellschaften der HOCHBAHN einbezogen werden, haben sich 2007 um 4,6% auf 347,8 Mio. € (2006: 332,5 Mio. €) erhöht. Ursächlich für den starken Anstieg waren vor allem stark erhöhte Verkehrseinnahmen der HOCHBAHN - u. a. bedingt durch gestiegene Fahrgastzahlen, die Tariferhöhung im HVV sowie hohe aperiodische Erträge aus Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr gemäß § 45a PBefG und der Endabrechnung des HVV für 2005.

Rechnet man hier die "Verlustausgleiche" aus dem Hamburger Haushalt ab bleibt kaum die Hälfte der "Erlöse" übrig! Trotzdem wird alles in einen Topf geworfen und Minderheitsaktionäre mit Gewinn bedacht?
"Die Hamburger Hochbahn fährt - wie der öffentliche Nahverkehr beinahe in ganz Deutschland - jedes Jahr hohe Verluste ein. Trotzdem ändert sich die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nur geringfügig, weil die Stadt Hamburg den im Einzelabschluss verbuchten Fehlbetrag jedes Mal per Verlustübernahme ausgleicht. Die außenstehenden Aktionäre erhalten, unabhängig von der Geschäftsentwicklung, eine garantierte Dividende von 4,70 DM je Aktien im Nennbetrag von 100 DM."

Rechnungshof 2009

(Ja, der im Alstria Building)

Umsatzsteuer für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt fristgerecht und auf verlässlicher Grundlage anmelden (Tzn. 602 - 619) Die Stadt hat für wirtschaftliche Aktivitäten - sogenannte Betriebe gewerblicher Art - wie ein privates Unternehmen Umsatzsteuer anzumelden und zu entrichten. Das interne Verfahren zur Vorbereitung der Anmeldungen hat unter erheblichen Mängeln gelitten, die sich zum Nachteil der Stadt wie auch zum Nachteil des Fiskus ausgewirkt haben. Außerdem sind interne Steuerforderungen der Zentralen Abrechnungs-stelle gegen kaufmännisch eingerichtete Wirtschaftsbetriebe nicht ordnungsgemäß zum Soll gestellt worden. Fehlbuchungen in Millionenhöhe sind deshalb nicht erkannt worden. Die Steuerung des internen Verfahrens muss nachhaltig verbessert werden.

Hamburg hat auch dann finanzielle Risiken zu tragen, wenn aus der Kernverwaltung - auf der Grundlage unterschiedlicher Rechtsformen - ausgegliederte Bereiche - z.B. Landesbetriebe, öffentlich-rechtliche Anstalten und öffentliche Unternehmen - unwirtschaftlich arbeiten oder Verluste ausweisen. Die Verwaltung muss daher in solchen Fällen im Rahmen ihrer Steuerungs- und Kontrollfunktion darauf hinwirken, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um wirtschaftliche Risiken zu reduzieren oder zumindest zu begrenzen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Interessen der Stadt an der Aufrechterhaltung der Beteiligung kritisch überprüft, aufgabenkritische Untersuchungen eingeleitet, offensichtliche Defizite abgestellt oder Sparmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Instrumente des Beteiligungsmanagements aktualisieren und besser nutzen (Tzn. 201 - 206)
Nur für einen Bruchteil der hamburgischen öffentlichen Unternehmen liegen aktuelle Zielbilder und Unternehmenskonzepte vor, die dazu dienen sollen, die staatliche Bedeutung der jeweiligen Beteiligung zu konkretisieren und die Unternehmen im Sinne der öffentlichen Interessen zu steuern. Die Verwaltung muss ihre Vorgaben aktualisieren und die Instrumente des Beteiligungsmanagements besser nutzen.

Senatsvorgabe Steuerhinterziehung?

Wie von uns schon mehrfach angesprochen, scheint die Umsatzssteuerliche "Behandlung" der Senats "Privat Betriebe" sowie "verbundener Unternehmen und Investoren" seit Jahren nicht ganz Kosher!
Niedlich das ganze dann als "erhebliche Mängel" abzuhaken!
Schließlich geht es hier um die (nach Meinung einiger ehemaliger Finanzminister) schlimmsten Gesetzesverstöße nach Mord, nämlich zahlreiche
Steuervergehen, die mit Freiheitsstrafe und (oder) Geldstrafe zu bestrafen sind: Steuerhinterziehung, Versuch der Steuerhinterziehung, Begünstigung bei der Steuerhinterziehung!

Immer klarer kristallisiert sich die Notwendigkeit eines funktionierenden Bundesamts für Justiz, Bundesbank sowie Bafin heraus.
Politisch gesteuerte Scheinunternehmen die HGB, Aktiengesetz, Bilanzierungsvorschriften pervertieren und Steuergelder die in dunklen Kanälen verschwinden sind jedenfalls weder in der Tradition "ehrbar" oder "Hamburger Kaufmann" begründet! Das die Täter dann auch ausgerechnet Senatoren, Staatsräte sowie Vorstände der "Privatunternehmen" sind die mit Steuerzahlergeld machen was Ihnen gefällt zeigt gelebte Demokratie in Deutschland!

 

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Das Informationsurteil