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Auflagen

 

1. vor der Unterschrift 3 Arbeitsschritte mit geschultem Personal durchzuführen sind, Profiling, Chancen- und Risikenabwägung, Feststellung des beruflichen Standortes.
2. jeder dieser Schritte setzt ein persönliches Gespräch von durchaus länger als einer Stunde, mindestens aber 30 Minuten voraus
3. gemäß den Vorschriften ist ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher auszuhändigen ist. 4. diese drei Arbeitsschritte müssen unbedingt von speziell dafür ausgebildeten Personal der Sozialbehörde durchgeführt werden
(Ein Nachweis das Sie die Fähigkeiten eines Fachmannes qualifiziert beurteilen kann fehlt bis heute.)

Nötigungsfalls